
Im Zusammenhang mit den Beratungen zur Umsetzung der EG-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie (89/391/EWG) und der EG-Arbeitsschutzrichtlinie "Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen" (89/656/EWG) z.B. hat der IVPS die Dokumentationspflicht gefordert, die besagt, daß nicht nur Gefährdungsanalysen gemacht werden, Mitarbeiter informiert und geschult werden, sondern das Ganze auch dokumentiert wird.
Durch Diskussionen im IVPS und durch intensive Mitarbeit in Messebeiräten wird auf die Beteiligung an nationalen und internationalen Messen Einfluß genommen. Dabei werden die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller stark berücksichtigt. IVPS-Gemeinschaftsstände wurden erfolgreich durchgeführt und haben es Mitgliedern des IVPS ermöglicht, kostengünstig auf Messen präsent zu sein.